Spezialisierung: Erben & Schenken

Einer unserer langjährigen Schwerpunkte ist die steuerliche Beratung im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Meist fallen im Todesfall sehr hohe und bis dato unbekannte Steuerbelastungen für die Erben an.

Da geerbtes Vermögen meist aus Immobilien oder Unternehmensanteilen besteht und daher häufig kein flüssiges Geldvermögen beinhaltet, führen derartige Steuerbelastungen meist zu einer existenzgefährdenden Situation für die Erben und machen das geerbte Vermögen regelmäßig zunichte. In der Folge hilft den Erben nur ein schädlicher Verkauf des geerbten Immobilen- oder Unternehmensvermögens oder erfordert die Aufnahme teurer Kredite.

Durch eine gezielte Planung und Umsetzung können derartige Steuerbelastungen und ihre Folgen im Vorfeld vermieden oder weitestgehend verringert werden. Dabei ist es uns ein primäres Anliegen, sowohl die Wünsche und Bedürfnisse des Erblassers bzw. Schenkers, wie auch des Erben oder Beschenkten, zu berücksichtigen und in die Nachfolgeplanung einzubauen.

Der Prozess einer Nachfolgeplanung durchläuft neben der steuerlichen Planung auch notwendige zivilrechtliche und vermögenstechnische Überlegungen. Wir begleiten Sie daher bei Gesprächen mit Notaren und Rechtsanwälten und stellen bei Bedarf Kontakt zu diesen her. Auch arbeiten wir eng mit Sachverständigen für Immobilien- und Unternehmensbewertungen zusammen, um Ihnen dadurch eine optimale Planung und Umsetzung zu ermöglichen.

Selbstverständlich erstellen wir letztlich auch die Steuererklärungen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer und nehmen falls erforderlich Rechtsmittel gegen unrichtige Bescheide oder andere Verwaltungsakte vor.

Bitte sprechen Sie uns rechtzeitig an, denn je früher mit einer Nachfolgeplanung und deren Umsetzung begonnen wird, desto steuergünstiger kann diese ausfallen.

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