Grundsteuer 2022

Die Grundsteuer ist eine kommunale Abgabe für Immobilienbesitz an die Stadt oder Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet.

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt, da diese auf sehr veralteten Werten beruht.

Deshalb sind im Jahr 2022 alle Immobilien in Deutschland für die Grundsteuer neu zu bewerten.

Dazu muss jeder Immobilienbesitzer zwischen dem 01.07. und 31.10.2022 an das Finanzamt eine Feststellungserklärung zur Ermittlung des Grundstückswerts abgeben. Daraufhin wird die Grundsteuer neu berechnet und vom Finanzamt festgesetzt (Veranlagung).

Auf Ihren Wunsch hin übernehmen wir die Berechnung und Abgabe dieser Steuererklärung für Sie. Auch wenn Sie ansonsten nicht Mandant(in) in unserer Kanzlei sind, können wir die Erklärung dennoch für Sie erstellen und beim Finanzamt einreichen.

Treten Sie mit uns in Kontakt, um die Steuererklärung zur neuen
Grundsteuer über unsere Steuerkanzlei abzugeben:

Telefon: 089 90 77 90 35
E-Mail: info@schiener-steuerberater.de

Wir erfassen Ihre Grundstücksdaten und ermitteln für sämtliche Immobilien den Grundsteuerwert. Sie erhalten von uns eine fertige und unterschriftsreife Steuererklärung zur Feststellung des neuen Grundsteuerwertes.

Die gesamte Korrespondenz mit dem Finanzamt übernehmen wir ebenfalls für Sie. Nach Abschluss der Veranlagung durch das Finanzamt erhalten Sie einen Steuerbescheid.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer 2022 (FAQ)

Wir möchten Ihnen hier Antworten auf häufige Fragen zur Grundsteuer geben. Bitte beachten Sie, dass dieses Angebot keine Rechtsberatung darstellt oder ersetzt.

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