Der Jahresabschluss besteht aus
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Erläuterungsbericht mit Anhang
- Verzeichnisse des Anlagevermögens
Des Weiteren nehmen wir Ihre Offenlegung beim Registergericht vor, falls Sie eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) betreiben.
Falls Ihr Unternehmen von der Buchführungspflicht befreit ist (z. B. Kleingewerbe, Freiberufler), so erstellen wir für Sie auch die zur Steuererklärung gehörende Einnahmenüberschussrechnung.